Warnkleidung SN 640710 und EN 20471 Klasse 1, 2 und 3

Norm SN 640710 und EN 20471, Warnkleidung, gültig ab 01.01.2015

Bisher gab es bei den Warnkleidern zwei Normen:  
A)  Die Schweizer Norm SN 640710
B) die Europäische Norm SN EN ISO 20471

Am 6. Juli 2018 wurde die Schweizer Norm SN 640710 vom VSS ersatzlos gestrichen; Ab sofort soll auch in der Schweiz überall die Europäische Norm 20471 angewandt werden. Das ist sehr zu begrüssen, da so oder so praktisch alle Kleidungsstücke nach EN 20471 zertifiziert wurden und somit auch die Beschriftungen auf dem Kleidungsstück immer nach der Euronorm erfolgten.

Alter Gesetzestext, VRV Art. 48 Abs. 3: 

Personen, die auf der Fahrbahn oder in deren Bereich arbeiten, müssen nötigenfalls Signale aufstellen; bei Planungs-, Bau- oder Unterhaltsarbeiten müssen sie fluoreszierende und rückstrahlende Kleidung nach Schweizer Norm SN 640 710 tragen, durch die sie sowohl bei Tag als auch bei Nacht gut sichtbar sind.

 

B)  Die Europäische Norm EN 20471 (mit den Klassen 1, 2 und 3)

Die Norm 20471 beschreibt die Warnkleidung, welche bei Arbeiten auf der Strasse getragen werden soll. Praktisch alle Hersteller verwenden bei der Zertifizierung ihrer Kleider die Euronorm 20471 (bis 2015: EN 471).

Parkajacken EN 20471, Klasse 3. Bild zur Verfügung gestellt durch Fa. Strong AG Sursee, 21.03.2017 

Wer muss welche Euronorm-Klasse tragen?

Die SUVA definiert die Klassen der Euronorm 20471 wie folgt: 

Klasse 1
Solo getragen: In der Schweiz - auf öffentlichen Strassen - nicht mehr zugelassen
Klasse 2
Für kurzfristige Einsätze auf der Strasse (bis ca. 1 Std.) sowie für Strassenbereiche bei denen nicht über 60 km/h gefahren wird
Klasse 3
Für längere / ganztägige Einsätze auf der Strasse, sowie für Strassenbereiche mit einer Höchstgeschwindigkeit von über 60 Km/h.
Ausserdem für alle Einsätze in der Nacht, bei schlechter Witterung oder bei Arbeiten in Tunnels

Die SUVA schreibt diese Normen für folgende Berufsgruppen vor:

Bauarbeiter inkl. Mitarbeitende von Werkhöfen und Bauämter, Bahnbetriebe, Abfuhrwesen, Transporteure, Forst- und Gartenbau, Sanitätsdienste

Hinweis: 

Die jeweilige Klasse eines Kleidungsstückes wird durch den Hersteller definiert. Grundsätzlich gilt: je mehr Tagesleuchtfarbe und Reflexstreifen ein Kleidungsstück enthält, deste höher ist auch dessen Klasse.

Jedes zertifizierte Kleidungsstück enthält deshalb auf einer Etikette in Form einer Warnweste eine Zahl (rechts der Weste im Bild mit "X" dargestellt). Diese Zahl zeigt an, zu welcher EN-Klasse das Kleidungsstück gehört. (Hinweis: Wenn 2 Zahlen vorhanden sind, wurde dieses Kleidungsstück noch nach der alten Norm 471 zertifiziert).

 

Etikette eines zertifizierten Kleidungsstücks (Anstelle X = Klasse 1 / 2 / 3)

 

Die 3 möglichen Warnfarben sind: neongelb, leuchtorange und leuchtrot

Poloshirt EN 20471, Klasse 2. Bild zur Verfügung gestellt durch Fa. Strong AG Sursee, 21.03.2017

 

In der Regel haben Hosen und Jacken die Klasse 2, ganzteilige Kombis sowie moderne Hi-Vis-Jacken die Klasse 3.

Kleider vor Produktionsjahr 2015 haben evt. noch die alte Euronorm 471, Klasse 1, z.B. kurze Warnhosen.

Für vorübergehende Einsätze auf der Strasse sollen Kleider der Klasse 2 verwendet werden, z.B. eine Warnweste.

Für länger dauernde und ganztägige Einsätze muss entweder ein Warnkombi der Klasse 3 oder ein paar Hosen der Klasse 2 und eine Jacke oder ein T-Shirt der Klasse 2 angezogen werden oder eine Hi-Vis Jacke der Klasse 3.

 

Zertifizierung nach Euronorm 20471

Zur Erreichung der EN 20471 Zertifizierung muss ein Produkt folgende Mindestflächen aufweisen:

Euronorm, Klasse  Hintergrundmaterial in Tagesleuchtfarbe* notwendiges Reflexmaterial
EN 20471, Klasse 2 0.5 m2 0.13 m2
EN 20471, Klasse 3 0.8 m2 0.2 m2

Typische Tagesleuchtfarben sind neongelb, leuchtorange, leuchtrot.

Shorts EN 20471, Klasse 1. Bild zur Verfügung gestellt durch Fa. Strong AG Sursee, 21.03.2017 

Hinweis

Eine kurze Hose erreicht in der Regel aufgrund ihrer Grösse lediglich die Klasse 1, da sie zu wenig Stoff-Fläche zur Erreichung der Klasse 2 hat. Demgegenüber gibt es gewisse Parkajacken, welche für sich alleine bereits die Klasse 3 erfüllen, z.B. wenn die Jacke 2 Reflexstreifen um den Körper, 2 Reflexstreifen an den Armen und zwei "Hosenträger-Reflexstreifen" über die Schultern aufweisen. Wenn die Jacke dann zudem noch mehrheitlich in orange, neongelb oder leuchtrot hergestellt wird, erreicht diese auch als "Solo-Kleidungsstück" die Klasse 3 - also die höchste Klasse.

Verkehrsdiensteinsätze

Für Verkehrsdiensteinsätze empfehlen wir ebenfalls eine Uniform der Klasse 3 mit langen Ärmeln zu tragen, damit auch die für die Zeichengabe wichtigen Unterarme gut sichtbar sind - was z.B. beim Tragen einer normalen Warnweste nicht der Fall ist. Alternativ dazu können bei der Verkehrszeichengabe auch weisse oder neongelbe Handschuhe oder Armstulpen getragen werden. Auch damit sind die Zeichen dann tagsüber optimal erkennbar. Die Handschuhe selber sind übrigens keine Pflicht; es steht also jeder Orgainsation frei, mit oder ohne Handschuhe Verkehrsdienst zu leisten.

Stablampen

Für die Zeichengabe bei Nacht oder bei schlechter Witterung werden Stablampen mit rotem oder gelbem Licht eingesetzt.