Blitzlampen L8L und L8M

Für Blitz- und Blinklampen ist die Euronorm 12352 von 2006 bzw. die Schweizer Norm 640844-1a-NA (ab 01.02.2007) für Warnleuchten gültig. 

Bei den Warnleuchten wird zwischen normalen Baustellenlampen, Blitzlampen und Lauflichtern unterschieden. Die Baustellenlampen der Klasse L1 leuchten (oder blinken) mit relativ geringer Lichtstärke über eine längere Zeitdauer. Blitzlampen der Normenklasse L8L blitzen in einem Intervall von ca. 1 Sekunde. Bei den Lauflichtern der Klasse L8M entsteht ein verkehrsführendes Licht, welches von einer Lampe zur nächsten wechselt und so eine optische Verkehrslenkung, z.B. bei einem Spurabbau ermöglicht. Einige Lampenfabrikate erfüllen sowohl die Klasse L8L als auch L8M (z.B. der Star-Flash 620 von Nissen). 

Zuteilung der Warnleuchten:

Lampentyp Nebenstrassen Hauptstrassen Autobahnen  
Baustellenlampe L1 L1 L7  
Bakenlampe L6 L6 L8L  
Blitzlampe L8L L8L L8L  
Lauflicht L8M L8M L8M  

Die normalen Blitzlampen, welche z.B. als Vorsignalisation auf Faltsignalen montiert werden, benötigen also auf allen Strassenkategorien die Klasse L8L (oder L8M sofern die Lampe über eine Lauflichtfunktion verfügt). Auf dem Bild unten ist in der Bildmitte eine typische Blitzlampe der Klasse L8L abgebildet.

Bildmitte: Typische Blitzlampe, daneben nicht zugelassene LED-Produkte 

 Die zahlreichen LED-Produkte welche auf dem Markt erhältlich sind, erfüllen die Norm 640844-1a-NA in der Regel nicht und sollten deshalb auch nicht im fliessenden Verkehr eingesetzt werden. Der Grund, dass diese Lampen die notwendige Norm L8L oder L8M nicht erfüllen, ist in erster Linie ihre zu geringe Leuchtsärke und / oder die zu kleine Reflektorfläche. Zudem dürfen in der Schweiz auf der Strasse nur gelb leuchtende Lampen verwendet werden. Farben wie rot, blau, grün usw. sind auf öffentlichen Verkehrsflächen untersagt.

Triopan Helios "Blaze"  Triopan Helios "Fireball"

Im Verkehr zugelassen ist nur die gelbe Lampe. Sie erfüllt die Klasse L8L.

Die Klasse L8L wird bei der "Fireball"-Blitzleuchte wegen der zu geringen Reflektorfläche nicht erfüllt. (Die Lampe erfüllt nur die Norm L2H).

 Um die Norm L8L und L8M zu erfüllen, wird eine Abstrahlfläche von mindestens 250 cm2 vorgeschrieben (= 17,8 cm Durchmesser), die Lichtstärke muss 250 cd für L8L bzw. 500 cd für L8M betragen. Hier liegen die LED-Produkte wie Power-Flare, E-Flare oder ähnliche Produkte meilenweit davon entfernt: 

Eigene Tests haben gezeigt, dass die kleinen LED-Produkte jeweils zwischen 60 und 100 Meter weit sichtbar sind, die offiziellen Blitzlampen (L8L) jedoch über eine Distanz von mehr als 1000 Metern wahrgenommen werden! Im eigenen Interesse sollten deshalb nur Lampen der Klasse L8L oder L8M angeschafft werden. Gerne zweigen wir Ihnen die Unterschiede der verschiedenen Lampentypen in unserem Ausstellungsraum in Oftringen! 

Als Baustellenlampen (z.B. entlang einer Lattenabschrankung) genügen normale 360° Blinklampen der Klasse L1 mit einer Leuchtfläche von mindestens 30 cm2 (6,2 cm Durchmesser) und einer Lichtstärke von mindestens 1 cd. 

Link zu unseren Blitzlampen