Signalisationsnormen Schweiz
Gesetzliche Grundlagen und Normen
Auf dieser Seite finden Sie eine Erklärung zu verschiedenen Normen, zusammengestellt von David Künzli, Fachspezialist für Signalisationen und Normen sowie Ausbilder und Prüfungsexperte an der Interkantonalen Polizeischule in Hitzkirch.
Damit man die nachfolgenden Informationen richtig interpretieren kann, ist es wichtig, den Unterschied zwischen Gesetzen und Normen zu kennen:
Gesetze und Verordnungen
Gesetze werden vom Parlament erlassen und sind für alle verbindlich. Wer gegen ein Gesetz oder eine Verordnung verstösst, macht sich strafbar.
Beispiel: Das Strassenverkehrsgesetz (SVG) oder die Verkehrsregelverordnung (VRV).
Normen
Normen richten sich in erster Linie an Produzenten und Lieferanten. Eine Norm definiert z.B. wie ein Produkt ausgestattet sein muss, damit es dem heutigen Stand der Technik entspricht. Für den End-Anwender sind Normen in der Regel nicht verbindlich, sondern erstrebenswert. Beim Neukauf von Material macht es Sinn, die neusten Normen zu berücksichtigen und nicht "alte, günstige Ware" einzukaufen. Ein Umrüsten ist in der Regel aber nicht zwingend vorgeschrieben; man hat also Zeit dafür...
Beispiel: Die Norm 640 844-1a-NA für Blitzlampen oder die Norm 640876 für Leitkegel.
In manchen Gewerben (z.B. im Bausektor) werden Normen aber auch von Versicherungen wie z.B. der SUVA als Standartauflagen vorgeschrieben. Werden diese Normen und Vorgaben nicht eingehalten, kann die Versicherung bei einem Unfall ihre Leistungen kürzen. Zudem steigen bei einem Arbeitsunfall auch die Versicherungsprämien für die entsprechende Firma an. Es liegt also im Interesse jeder Unternehmung, dass ihre Mitarbeiter die geltenden Vorschriften und Normen kennen und einhalten.
Rechtsverbindliche Normen
Einige Normen wurden durch den Bundesrat auch als rechtsverbindlich erklärt. So steht z.B. im Artikel 48, Absatz 3 der Verkehrsregelverordnung, dass Personen, welche auf der Fahrbahn arbeiten, Signale aufstellen müssen und bei der Arbeit gut sichtbare Kleider gemäss Schweizer Norm 640 710 tragen müssen. In diesem Fall macht sich nun jemand strafbar, welcher sich nicht an diese Kleider-Norm hält.
Beispiel: Ein Bauarbeiter arbeitet in einer dunkelblauen Bekleidung auf der Strasse. Das ist nicht zulässig. Bei einem Unfall kann die Versicherung ihre Leistungen kürzen, weil der Arbeiter eine rechtsverbindliche Norm nicht eingehalten hat. Zudem macht sich der Bauarbeiter und sein Vorgesetzter gemäss Art. 96 VRV strafbar und beide müssen mit einer Anzeige rechnen. Hier der dazugehörige Gesetzestext:
VRV Art. 48, Abs. 3: Personen, die auf der Fahrbahn oder in deren Bereich arbeiten, müssen nötigenfalls Signale aufstellen; bei Planungs-, Bau- oder Unterhaltsarbeiten müssen sie fluoreszierende und rückstrahlende Kleidung tragen, durch die sie sowohl bei Tag als auch bei Nacht gut sichtbar sind.
Leider sind die Normen im Strassenverkehr nicht öffentlich zugänglich. Die Schweizerische Normenvereinigung hält diese "unter Verschluss", bzw. bietet diese Normen nur gegen Bezahlung, an obwohl dies gemäss URG nicht vorgesehen ist. Wer wissen will, was genau in einer Norm steht, muss die Normenblätter also kaufen, z.B. beim
Schweizerischen Verband der Strassen- und Verkehrsfachleute
Weitere Infos über Normen und Gesetze:
Zusammenfassung Gesetzesartikel für den Verkehrsdienst.doc